1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Seminare der Bildungsweisen. Bei speziellen Schulungsverträgen (z. B. für geförderte Programme) hat deren Inhalt Vorrang. Für bestimmte Seminare können individuelle Teilnahmebedingungen festgelegt werden, die den Teilnehmern spätestens mit den Anmeldeunterlagen mitgeteilt werden.

2. Seminare

2.1 Die Bildungsweisen bieten Seminare an ihren Bildungszentren an, die für alle Interessierten zugänglich sind. Sollten besondere Zulassungs- oder Eignungsvoraussetzungen erforderlich sein, müssen diese vor Seminarbeginn erfüllt und nachgewiesen werden. Die Durchführung der Seminare setzt eine Mindestteilnehmerzahl voraus. Wird diese nicht erreicht, können die Bildungsweisen das Seminar absagen, es sei denn, die Gebühren werden nach Absprache mit den Teilnehmern erhöht.

3. Anmeldung und Datenschutz

3.1 Anmeldungen für Seminare der Bildungsweisen erfolgen schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail oder Anmeldeformular) und stellen ein verbindliches Angebot dar. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie eventuell geltende besondere Teilnahmebedingungen akzeptiert. Diese Bedingungen werden den Teilnehmern bei der Anmeldebestätigung zugeschickt.

3.2 Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung zustande. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den in den Angeboten der Bildungsweisen beschriebenen Leistungen oder dem individuellen Angebot bei speziellen Seminaren. Änderungen persönlicher Daten (Name, Adresse, Arbeitgeber etc.) sind den Bildungsweisen schriftlich mitzuteilen.

3.3 Die Bildungsweisen speichern und verarbeiten personenbezogene Daten unter Beachtung der Datenschutzgesetze ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Seminare. Bei Prüfungen kann es erforderlich sein, dass die Teilnehmer einer Datenübermittlung an die Prüfungsorganisation zustimmen.

4. Rücktritt, Widerruf, Kündigung und Absage

4.1 Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn möglich, entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei den Bildungsweisen in schriftlicher Form.

4.2 Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn wird eine Entschädigung von 100 % der Seminargebühren fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt oder der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann.

4.3 Für gesondert zu zahlende Prüfungsgebühren gilt: Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich, danach sind die Prüfungsgebühren in voller Höhe zu zahlen.

4.4 Verbraucher gemäß § 13 BGB können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss den Vertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen.

4.5 Seminare, die länger als sechs Monate dauern, können bis zum Ende des dritten Monats mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.6 Die Bildungsweisen behalten sich vor, Seminare zeitlich und/oder örtlich zu ändern oder abzusagen. Im Falle einer Absage werden Ersatztermine angeboten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die in den Ausschreibungen oder Angeboten genannten Preise.

5.2 Die Seminargebühren sind bei Vertragsschluss für das gesamte Seminar fällig und zu Seminarbeginn zu zahlen. Ratenzahlungen können nach Absprache vereinbart werden.

5.3 Sofern nicht anders vereinbart, umfassen die Seminargebühren auch die Lernmaterialien.

5.4 Prüfungsgebühren sind in der Regel nicht in den Seminargebühren enthalten und werden separat ausgewiesen. Sie sind ebenfalls bei Vertragsschluss fällig, auch wenn der Teilnehmer nicht zur Prüfung erscheint.

5.5 Bei zu geringer Teilnehmerzahl können die Seminargebühren in Absprache mit den Teilnehmern erhöht werden, um eine Absage zu vermeiden.

5.6 Im Falle einer Absage oder vorzeitigen Beendigung eines Seminars durch die Bildungsweisen werden bereits gezahlte Seminargebühren anteilig erstattet. Schadensersatzansprüche wegen Seminarabsagen sind ausgeschlossen.

5.7 Fehlzeiten im Unterricht entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

5.8 Bei dauerhafter Erkrankung oder anderen wichtigen Gründen, die eine Teilnahme verhindern, kann eine anteilige Erstattung der Seminargebühren erfolgen, wenn eine schriftliche Abmeldung mit entsprechenden Nachweisen erfolgt.

5.9 Bei Zahlungsverzug kann die Teilnahme am Seminar verweigert werden.

5.10 Für jede Mahnung fallen 10,00 EUR Gebühren an.

6. Haftung

6.1 Die Haftung der Bildungsweisen für Schäden im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bildungsweisen ist ausgeschlossen.

6.2 Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in die Einrichtung der Bildungsweisen eingebracht werden, haften die Bildungsweisen nur im Rahmen des § 702 BGB. Eine Haftung für Diebstahl wird nicht übernommen.

6.3 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, schuldhaft verursachte Personenschäden oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.

7. Seminarbetrieb, Prüfungen, Rechte und Pflichten

7.1 Die Mitarbeiter der Bildungszentren und Dozenten sind gegenüber den Teilnehmern weisungsbefugt.

7.2 Störendes Verhalten kann zum Ausschluss vom Unterricht führen. In schwerwiegenden Fällen kann der Teilnehmer vom Seminar ausgeschlossen werden.

7.3 Prüfungen werden gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung durchgeführt.

7.4 Teilnehmer erhalten ein unbefristetes, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den übergebenen Unterlagen. Eigentums- und Nutzungsrechte verbleiben bei den Bildungsweisen. Die Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder weitergegeben werden.

8. Vertrag, Nebenabreden, Verjährung, Gerichtsstand

8.1 Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

8.2 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

8.3 Alle Ansprüche des Teilnehmers verjähren innerhalb von 12 Monaten, außer es handelt sich um Schadensersatzansprüche, für die die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

8.4 Sollten einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

8.5 Gerichtsstand ist Köln, sofern der Vertragspartner Kaufmann, ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

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